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Taubenabwehr Hasenöhrl

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Sicherer Lebendfang der Tauben

Tauben abschiessen oder vergiften ist strengstens verboten und hat rechtliche Folgen.

Mit Hilfe von speziellen Taubenfallen werden die Tiere daher zuerst angeködert und anschließend gefangen. Die Fallen sind so konzipiert, dass die gefangenen Tauben sich frei bewegen und fliegen können und vor Wind, Regen und starker Sonneneinstrahlung geschützt sind. In den Taubenfallen steht immer ausreichend Futter und frisches Wasser zur Verfügung und es werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt um das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen.
Die Tauben werden lebend aus den Fallen entnommen und an einen entfernten Ort verbracht von dem aus eine Rückkehr der Tauben nicht möglich ist. Dort werden die Tiere wieder in die Freiheit entlassen.

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